Online Briefwahlbeantragung ist jetzt möglich | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Online Briefwahlbeantragung ist jetzt möglich

Wahlberechtigte, die nicht im Wahllokal wählen wollen, können vorab per Briefwahl ihre Stimme abgeben. Hierzu benötigen sie einen Wahlschein und die Briefwahlunterlagen.

Der Wahlschein mit Briefwahlunterlagen kann schriftlich, per Fax, per E-Mail oder über das Onlineverfahren OLIWA beantragt werden. Am einfachsten und schnellsten kann der Antrag online über OLIWA gestellt werden. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig. Die Unterlagen werde Ihnen per Post zugestellt, von einer persönlichen Abholung bitten wir, Abstand zu nehmen.

Für die Beantragung kann der auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckte Vordruck verwendet werden. Folgende Angaben sind für die erfolgreiche Beantragung des Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen immer erforderlich:

  • Familienname, Vornamen

  • Tag der Geburt

  • Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)

  • Unterschrift (bei schriftlichem Antrag)

Durch folgenden Link oder Scannen des QR-Codes auf Ihrer Wahlbenachrichtigung gelangen Sie zu dem Online-Briefwahlantrag OLIWA. (OLIWA - Wahlscheinantrag - Wahl- bzw. Abstimmungsschein) Bei der Onlinebeantragung ist die Angabe einer E-Mail-Adresse nicht erforderlich.

(Text VG-Verwaltung Sprendlingen-Gensingen)