Die anhaltende Hitze und die ausbleibenden Niederschläge setzen den Gewässern im Landkreis Mainz-Bingen zunehmend zu. Viele Bäche führen nur noch sehr wenig Wasser, erste Gewässer sind bereits vollständig ausgetrocknet. Zum Schutz der Natur und der darin lebenden Tiere hat die Kreisverwaltung Mainz-Bingen als Untere Wasserbehörde eine Allgemeinverfügung erlassen.
Ab sofort ist die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern im gesamten Landkreis Mainz-Bingen grundsätzlich untersagt. Das Verbot gilt voraussichtlich bis zum 30. September 2026 und umfasst die Entnahme aus Bächen, Gräben, Flüssen, Teichen und Seen – auch dann, wenn das Wasser lediglich mit Eimern, Gießkannen oder anderen Handschöpfgeräten entnommen wird.
Von der Regelung ausgenommen sind ausschließlich:
die Wasserentnahme durch die Feuerwehr im Brandfall sowie
bereits bestehende wasserrechtliche Erlaubnisse der Wasserbehörde. Hierbei sind jedoch die jeweils festgelegten Auflagen, insbesondere bei Niedrigwasser, zu beachten.
Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass sich die Wetterlage derzeit nicht wesentlich verbessern wird. Ohne länger anhaltende Niederschläge drohen den Gewässern erhebliche ökologische Schäden. Das Entnahmeverbot soll dazu beitragen, die verbleibenden Wassermengen zu schützen und den Lebensraum zahlreicher Tier- und Pflanzenarten zu erhalten.
Die Ortsgemeinde Grolsheim bittet alle Bürgerinnen und Bürger, verantwortungsvoll mit der wertvollen Ressource Wasser umzugehen und die geltenden Bestimmungen zu beachten. Verstöße gegen die Allgemeinverfügung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Weitere Informationen zur aktuellen Niedrigwassersituation sowie zu den Wasserständen der oberirdischen Gewässer und des Grundwassers bietet das bundesweite Niedrigwasserinformationssystem (NIWIS). Die vollständige Allgemeinverfügung kann auf der Internetseite der Kreisverwaltung Mainz-Bingen eingesehen werden.